• Ablauf

  • Zuerst werden Sie bei Ihrem Arzt vorstellig, der dann darüber entscheidet, ob eine sprachtherapeutische Behandlung notwendig ist und er Ihnen bzw. Ihrem Kind eine Verordnung ausstellen kann.
  • Logopädie wird in der Regel von HNO-Ärzten, Kinderärzten, Allgemeinmedizinern, Neurologen, Phoniatern, Zahnärzten und Kieferorthopäden verordnet.
  • Nachdem die Verordnung ausgestellt wurde, muss innerhalb der nächsten 28 Tage mit der Behandlung begonnen werden, da die Verordnung sonst ungültig wird. Die Verordnung bringen Sie bitte beim ersten Termin mit in die Praxis.
  • Die Therapie beginnt mit einem Anamnesegespräch sowie einer Diagnostik.

Für den Erfolg der Therapie ist es immens wichtig, dass Sie auch zuhause regelmäßig üben; wir leiten Sie an, das häusliche Üben übernehmen Sie.

  • Alle persönlichen Informationen, die wir von Ihnen während der Therapie erhalten, unterliegen der Schweigepflicht.
  • Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten; bei den Kindertherapien bleiben die Eltern normalerweise nur in der ersten Stunde dabei. Die Eltern sollten mindestens 5 Minuten vor Ende der Therapieeinheit zurück sein, damit der Inhalt der Therapiestunde, Fortschritte, noch bestehende Schwierigkeiten sowie die häuslichen Übungen besprochen werden können
  • Mit jedem Patienten wird eine feste Therapiezeit vereinbart. Bitte seien Sie pünktlich, damit Sie Ihre Therapiezeit voll ausnutzen könne. Es ist leider nicht möglich über die vereinbarte Therapiezeit hinaus zu behandeln, da es so bei den  nachfolgenden Terminen anderer Patienten zu Wartezeiten kommt.
  • Sollten Sie einmal nicht zur Therapie erscheinen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten wird Ihnen die ausgefallene Therapieeinheit privat in Rechnung gestellt.

 

  • Kosten:

  • Logopädische Behandlung ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung und eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben.
    Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen pro Verordnung eine Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% leisten.

Patienten unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

  • Höchstens 2% des Bruttojahreseinkommens müssen als Zuzahlung geleistet werden (bei chronisch kranken Menschen bis zu 1%). Daher ist es sinnvoll, die Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren, um sie bei der Kasse einzureichen.
    Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
  • Bei privat versicherten Patienten übernehmen die privaten Kassen die Kosten für logopädische Therapie in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung, in welcher Höhe unsere Leistungen von Ihrer Krankenversicherung bezahlt werden und bringen Sie das Informationsschreiben Ihrer Krankenkasse zum Erstgespräch mit.